CardioSec hat die Erlaubnis zur Herstellung von Arzneimitteln und Prüfpräparaten gem. § 13 AMG sowie zum Import von Prüf-, Referenz- und Begleitmedikation gem § 72 AMG.
Wir fertigen, kennzeichnen und verblinden Ihre Prüfmedikation oder importieren IMPs und Non-IMPs aus dem außereuropäischen Ausland und stellen freigegebene Präparate an jedem Ort der EU kurzfristig zur Verfügung.
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